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Einlegerentschädigungen
Insolvenzverwaltung und Bankenabwicklung Mitwirkung in Gläubigerausschüssen Verfahrensbeschleunigung Vermögensverwertung
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Durchführung von EinlegerentschädigungenNach Feststellung des Entschädigungsfalls prüft die EIS die Ansprüche der Einleger und zahlt nach Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Entschädigungen aus. Dabei wird in Ansprüche nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG) und nach dem Statut des ESF unterschieden. Der Einleger erhält die Entschädigung aus einer Hand. Das Prüfungs- und Entschädigungsverfahren wird jeweils in enger Abstimmung mit dem Einlagensicherungsfonds bzw. auf Weisung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken durchgeführt. |