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Durchführung von Einlegerentschädigungen

Nach Feststellung des Entschädigungsfalls prüft die EIS die Ansprüche der Einleger und zahlt nach Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Entschädigungen aus.

Dabei wird in Ansprüche nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG) und nach dem Statut des ESF unterschieden. Der Einleger erhält die Entschädigung aus einer Hand.

Das Prüfungs- und Entschädigungsverfahren wird jeweils in enger Abstimmung mit dem Einlagensicherungsfonds bzw. auf Weisung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken durchgeführt.