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Mitwirkung in Gläubigerausschüssen

In Bankinsolvenzverfahren werden regelmäßig Gläubigerausschüsse berufen, welche die eingesetzten Insolvenzverwalter bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützen und überwachen sollen.

In den Gläubigerausschüssen sind in der Regel Vertreter des Einlagensicherungsfonds, der Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft und gegebenenfalls der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken tätig.