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Vermögensverwertungen

Die EIS kann von privaten Banken oder Dritten mit der Vermögensverwertung bzw. dem Forderungseinzug beauftragt werden. Diese Tätigkeiten können im eigenen Namen oder treuhänderisch erfolgen.

Die EIS verfügt über eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (Inkassogenehmigung).