Einleger­entschädigung aus einer Hand

Die jeweilige Sicherungseinrichtung ist zuständig für die Entschädigung der Einlagen nach der Feststellung des Entschädigungsfalles. Die Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbH (EIS) wird nach Feststellung des Entschädigungsfalles von der jeweiligen Sicherungseinrichtung beauftragt, die Einleger nach Ermittlung des entschädigungsfähigen Guthabens innerhalb der gesetzlichen Fristen zu entschädigen. Dies umfasst sowohl die gesetzliche Einlagensicherung nach dem EinSiG als auch eine freiwillige Einlagensicherung nach den Statuten des Einlagensicherungsfonds. Der Einleger erhält die Entschädigungssumme aus einer Hand.

Einlegerentschädigung durch die EIS:

Die operative Durchführung der Einlegerentschädigung

Zu Beginn werden die von den Banken in der Einreicherdatei übermittelten Daten geprüft und ausgewertet. Diese Daten sind Grundlage der Entschädigung, damit die EIS in der Lage ist, die Fristen des EinSiG entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Betreuung des kompletten Verfahrens

Der komplette Ablauf des Entschädigungsverfahrens wird von der EIS betreut (von der Prüfung über die Auszahlung bis hin zur Reklamationsbearbeitung).

Im Auftrag sowohl der gesetzlichen als auch der freiwilligen Einlagensicherung

Die jeweiligen Einlagensicherungseinrichtungen werden laufend über den Fortgang des Verfahrens unterrichtet.

Spezifikation – für eine fristgerechte Entschädigung

Der Schutz von Einlagen bei privaten Banken steht immer mehr im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Die Einleger möchten im Ernstfall vor allem schnell an ihr Guthaben. Um das zu erreichen, hat die Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbH (EIS) die Spezifikation für die Banken entwickelt. Bei Einhaltung der dort gemachten Vorgaben ist eine fristgerechte Entschädigung möglich. Die Vorgaben der beiden Spezifikationen werden kontinuierlich den sich verändernden gesetzlichen Vorgaben angepasst.

#1 Spezifikation ­Einreicherdatei

Die Spezifikation Einreicherdatei wurde von der EIS in Zusammenarbeit mit dem PV-Verbund und deren Gesellschaften entwickelt. Diese kann im gesamten Bankensektor angewendet werden. Bei ordnungsgemäßer Umsetzung der Vorgaben ist sichergestellt, dass die EIS die erforderlichen Informationen erhält, die für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Entschädigung notwendig sind.

§ 14 Abs. 2 EinSiG verpflichtet die Kreditinstitute, auf Verlangen unverzüglich die für die Prüfung der Entschädigungsansprüche der Einleger erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Spezifikation enthält die notwendigen Vorgaben und ist somit eine Anleitung für die Banken hinsichtlich Art und Güte der benötigten Informationen.

#2 Spezifikation ­Meldedatei

Mit Blick auf ein sorgfältiges Risikomanagement der jeweiligen Einlagensicherungssysteme wurde die Spezifikation Meldedatei entwickelt. Diese Spezifikation beschreibt, welche aggregierten Informationen aus der Einreicherdatei von den Kreditinstituten mittels eines elektronischen Verfahrens an die Einlagensicherungssysteme quartalsweise zu melden sind. Gleichzeitig kommen die Kreditinstitute den gesetzlichen Meldepflichten gegenüber der Entschädigungseinrichtung nach.

Hier aufgeführte Wort- und Bildmarken sind im Eigentum der Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbH. Mehr erfahren unter: www.einlegerentschaedigung.de

ADA

Auf Grundlage gesetzlicher Normen und Detaillierung durch die EBA erfolgt regelmäßig (ca. alle 18 Monate) für/durch jedes Sicherungssystem (DGS) die Prüfung, ob die angeschlossenen Banken einen SCV-File (Einreicherdatei) in geforderter Form und hoher inhaltlicher Qualität bereitstellen können.

Die Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbH (EIS) ist auf Basis von Rahmenverträgen in die Planungen des jeweiligen DGS eingebunden und wirkt (auf Basis des jeweiligen Auftrags durch das DGS an die EIS) mit.

Die Analysen von pseudonymisierten SCV-Files / Einreicherdateien erfolgen mittels laufend weiter zu entwickelnden Prüfskripten, die auch Überprüfungen durch externe Stellen standhalten müssen.

Eddies

Eddies ist eine Plattform, die es den Mitgliedern aus dem EWR-Raum ermöglicht, sensible Informationen auszutauschen, um so auch grenzüberschreitende Entschädigungsfälle abwickeln zu können.

Die Plattform wurde von der EIS in Kooperation mit einem bewährten Software-Entwickler erstellt. Sie erfüllt strenge Sicherheitsvorschriften, um den Austausch von sensiblen Informationen zu ermöglichen.

Dabei wurde auf hohe Anforderungen an den Login im Rahmen eines zweistufigen Prozesses ebenso geachtet, wie auf die Verschlüsselung der sensiblen Daten in den bilateralen Exchange Rooms für die teilnehmenden Einlagensicherungssysteme aus den verschiedenen Ländern.

Alle Eddies-Aktivitäten für das jeweilige Einlagensicherungssystem werden getrackt und können ausgewertet werden.

Eddies ist seit 2016 ISO zertifiziert.


Weitere Aufgaben der EIS

Neben ihren Kernleistungen im Bereich Einlagensicherung übernimmt die Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbH (EIS) weitere Aufgaben:

Betreuung von Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren stehen die Experten der Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbH (EIS) dem Insolvenzverwalter zur Seite, unterstützen bei der Bankabwicklung und fördern den Fortgang des Verfahrens.

Übernahme des Forderungsmanagements

Darüber hinaus bietet die Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbH (EIS) für Kreditinstitute die Übernahme des Forderungsmanagements an.

Unterstützung im Gläubigerausschuss von Insolvenzverfahren

Im Gläubigerausschuss kann die EIS unterstützend tätig werden. In Bankinsolvenzverfahren werden regelmäßig Gläubigerausschüsse eingesetzt, welche die bestellten Insolvenzverwalter bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützen und überwachen. Darüber hinaus wird der Geldverkehr und der Geldbestand geprüft.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses sind unabhängige Organe, die verschiedene Gläubigergruppen, unabhängig von der Höhe der Forderungen, repräsentieren sollen. Ein Mitglied des Gläubigerausschusses muss in der Lage sein, das Verfahren zu fördern bzw. besondere Sachkunde einzubringen.

In den Bankinsolvenzverfahren wird die EIS im Rahmen eines juristischen Mandats in den Gläubigerausschuss gewählt. Ein Mitglied der Geschäftsführung nimmt diese Kontroll- und Überwachungsaufgabe wahr.

Übernahme von Forderungen und Vermögenswerte in Insolvenz- und Abwicklungsverfahren

Insolvenz- und Abwicklungsverfahren von Kreditinstituten sind aufgrund ihrer Komplexität regelmäßig sehr langwierig. Zur Verfahrensbeschleunigung übernimmt die Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbH (EIS) in Einzelfällen Vermögenswerte (beispielsweise Forderungen) bzw. Restmassen. Der Insolvenzverwalter ist dadurch in der Lage, das Insolvenzverfahren früher zu beenden. Hierdurch werden weitere Kosten der Verfahrensfortführung vermieden.

Die EIS verfügt über die für die Verwertung der übernommenen Forderungen und sonstiger Vermögenswerte erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und ist Mitglied im BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen) in Berlin.

Beauftragung der Vermögensverwertung bzw. dem Forderungseinzug

Daneben kann die Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbH (EIS) von Kreditinstituten mit der Vermögensverwertung bzw. dem Forderungseinzug beauftragt werden. Diese Tätigkeiten können im eigenen Namen oder treuhänderisch erfolgen. Die Auslagerung des Forderungseinzugs erspart den Kreditinstituten Zeit, Kosten und Personalkapazitäten.

Die Vermögensverwertung findet am Sitz der Gesellschaft zentral in Köln statt. Die hierfür eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über die nötigen persönlichen und fachlichen Qualifikationen. Die eingesetzte Technik und Software erfüllen die höchsten Standards.